StartseiteWir über unsMitgliedsbeiträge

(Alle Beiträge in Euro) Monatsbeitrag Beitrag im Quartal
Erwachsene 5,00 15,00
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 3,50 10,50


Familienbeiträge

(Alle Beiträge in Euro) Monatsbeitrag Beitrag im Quartal
1 Erwachsener + 1 Kind
(Jedes weitere Kind + 1,50 EURO)
7,50 22,50
2 Erwachsene + 1 Kind
(Jedes weitere Kind + 1,50 EURO)
12,50 37,50


Ermäßigte Beiträge

(Alle Beiträge in Euro) Monatsbeitrag Beitrag im Quartal
Auszubildende, Zivildienstleistende,
Studenten, Rentner, Behinderte (70%)
3,50 10,50


Zusatzbeiträge

(Alle Beiträge in Euro) Vereinsmitglieder Nicht Vereinsmitglieder
Wassergymnastik 1,50 (pro Teilnahme)
+ Eintritt Hallenbad
3,50 (pro Teilnahme)
+ Eintritt Hallenbad
Sportangebote (außer Ballspiele) 1,50 (pro Teilnahme) 3,50 (pro Teilnahme)
Tanzen 5,50 (monatlich) - - -


Zusatzbeitrag "Studionutzung"

Studio Auf der Masch(Alle Beiträge in Euro) Vereinsmitglieder Nicht Vereinsmitglieder
Erwachsene 13,00 (monatlich) 20,00 (monatlich)
Jugendliche 13,00 (monatlich) 18,00 (monatlich)


Abteilungsbeitrag "Gesundheitssport"

(Alle Beiträge in Euro) Vereinsmitglieder Nicht Vereinsmitglieder
Erwachsene + Jugendliche 13,00 (monatlich) 20,00 (monatlich)


Der Abteilungsbeitrag "Gesundheitssport" beinhaltet die Punkte Zusatzbeiträge (Wassergymnastik + Angebote "Nr. 56") und Studionutzung.


Antrag "Kostenübernahme für Rehabilitationssport"

Eine Teilnahme mit dem "Antrag auf Kostenübernahme Nr. 56" PDF-Download [2.365 KB] ist ohne Zuzahlung möglich.
(Wenn Sie keinen PDF-Reader haben können Sie diesen hier downloaden)
Vordruck
Der Vordruck "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport" können Sie auf der Geschäftsstelle bekommen. Er wird in der Regel bei Krankenkassen bzw. Sportvereinen/Selbsthilfegruppen oder dem Hausarzt vorgehalten.
Genehmigung
Vor Beginn des Rehabilitationssports ist die Genehmigung der Krankenkasse durch den Versicherten einzuholen.

Niedersächsischer Sonderfond für Kinder DabeiSein!

Mit dem Sonderfonds für Kinder DabeiSein! werden bei uns Kinder aus finanziell benachteiligten Familien gefördert.
Ziel ist, Kinder davor zu schützen, dass sie wegen der Arbeitslosigkeit der Eltern oder wegen einer familiären Notsituation benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Sie sollen am gesellschaftlichen Leben, etwa in Musik- und Sportvereinen, teilhaben können.
Deshalb werden künftig aus dem Sonderfonds DabeiSein! Zuschüsse gewährt.
Voraussetzung zur Antragstellung:
Die Mittel aus dem Sonderfonds DabeiSein! können Personen beantragen, die
- einkommensabhängige Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen,
- deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2,5 fache, bei allein Stehenden oder Haushaltsvorstand als das 4,5 fache des Regelsatzes nach dem SGB II. Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das Familieneinkommen zu berücksichtigen.
Sprechen Sie uns einfach an. Unter Kontakt finden Sie die Ansprechpartner.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.familien-mit-zukunft.de



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